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Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeitsgemeinschaft Prävention im ZVK e.V. (AG Prävention)
Die Eintragung auf der Warteliste gilt als Anmeldung. Bei Änderung der Adresse bitten wir den Kursplatzbewerber, uns diese mitzuteilen, damit die weitere Kommunikation nicht unnötig verzögert wird.
Ein Kursplatz gilt im Einvernehmen des Bewerbers und der Arbeitsgemeinschaft Prävention (AG Prävention) als bestätigt, wenn: eine offizielle Kursplatzbewerbung vorliegt, - die offiziellen Bedingungen für den speziellen Kurs erfüllt sind, - die Zahlung der Kursgebühr innerhalb der Einzahlungsfrist erfolgt ist, - eine Kurszusage der AG Prävention erfolgt ist.
Prinzipiell kann durch entstehende Fehltage während des Kurses keine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgen. Fehltage werden zudem auf der Kursbescheinigung vermerkt. Bei Kursumbuchung des angemeldeten Kurses bis 8 Wochen vor Kursbeginn berechnen wir eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € (Für Kurse ab 2010 berechnen wir eine Gebühr von 10,00 €). Bei einer Absage/ Umbuchung des angemeldeten Kurses bis 4 Wochen vor Kursbeginn werden 40 % zurückerstattet, bei weniger als 4 Wochen werden 20 % der eingezahlten Kursgebühr zurückerstattet. Im Krankheitsfall unter Vorlage eines ärztlichen Attests wird ein Betrag von 50,00 € einbehalten.
Kursplatzbewerber können nicht untereinander tauschen. Die Kursplatzdisposition ist allein der Leitung der AG GGUP vorbehalten.
Lehrgangsgebühren sind per Überweisung bis spätestens 8 Wochen vor Kursbeginn (da sonst die Gültigkeit der Anmeldung erlischt) zu überweisen.
Die AG Prävention behält sich vor, ggf. Änderungen im vorgesehenen Zeit-/Ablaufplan vorzunehmen. Dies kann auch insbesondere den Wechsel von Lehrgangs-/Weiterbildungsleitern und die Verlegung von Unterrichtsstunden betreffen.
Es ist aber selbstverständlich, dass es schon im eigenen Interesse liegt, derartige Vorfälle nach Möglichkeit auszuschließen, bzw. auf ein Minimum zu reduzieren, und auch im Interesse der Kursteilnehmer versucht wird, für einen in jeder Weise gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Grundsätzlich gilt, dass Kurse nur bei entsprechender Beteiligung durchgeführt werden. Sollten Fortbildungskurse durch Krankheit von Referenten, durch Unterbelegung oder durch andere, nicht vom Veranstalter zu vertretende Gründe, kurzfristig abgesagt werden müssen, entsteht dem Kursplatzbewerber nur ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren. Weitergehende Ansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn dem Kursplatzbewerber bereits weitere Kosten, z.B. durch Absage von Patienten, Buchung einer Unterkunft, Anreise etc. entstanden sind. Videoaufzeichnungen während des Kurses sind nicht gestattet. Wir werden uns stets bemühen, ein fachlich hochwertiges Seminar in angenehmer Atmosphäre zu bieten. Das Sekretariat der Physio Akademie gGmbH steht Ihnen mit weiteren Auskünften gerne zur Verfügung.
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